Behandlung
Logopädie –
Was ist das?
Der Begriff „Logopädie“ leitet sich aus den griechischen Worten „logos“ (Wort/Rede) und „paedeuein“ (erziehen) ab.
Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und beschäftigt sich mit Menschen, die in ihrer verbalen und nonverbalen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt sind. Logopädie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Neben der eigentlichen Therapiearbeit gehört auch die Beratung von Patienten und Angehörigen, z.B. zu Themen der Prävention und Nachsorge, zu den Aufgaben des Logopäden. Daneben ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit und der fachlich Austausch mit Ärzten, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, ErzieherInnen, LehrerInnen etc. ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der logopädischen Tätigkeit.
Ziel der logopädischen Arbeit ist die Erhaltung, der Aufbau und die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit.
Wissenswertes zum Ablauf einer logopädischen Behandlung
Nach der Erstdiagnostik durch den Facharzt oder Allgemeinarzt kann dieser beim Vorliegen entsprechender Symptomatiken eine logopädische Verordnung ausstellen.
Darauf darf die logopädische Behandlung in der Praxis oder bei Bedarf als Hausbesuch beginnen.
Die logopädische Behandlung ist ein ärztliches zu verordnendes Heilmittel.
Die Verordnung bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen kann durch Fachärzte wie HNO-Ärzte, Neurologen, Kinderärzte, Phoniater, Internisten und Allgemeinmediziner erfolgen.
Es ist selbstverständlich für uns, Interessierte in einem kurzen Telefonat über Störungsbilder, Therapiemöglichkeiten und Kassen- beziehungsweise Selbstzahlerleistungen zu informieren.
Je nach Störungsbild und Ermessen des verordnenden Arztes werden Therapiesitzungen von 30 Minuten, 45 Minuten und 60 Minuten verordnet. Meist findet die logopädische Behandlung 1-2 mal wöchentlich statt.
Logopädische Behandlungen sind als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung, die sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung beinhaltet. Die Kosten der logopädischen Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Eigenbeteiligung an den Behandlungskosten ist zwar vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind jedoch von allen Zuzahlungen befreit. Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr haben pro Verordnung einmalig eine Rezeptgebühr von 10,00 Euro und pro erbrachte Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % zu zahlen.
Da Zuzahlungen jedoch auf eine maximale Höhe von 2 % des Bruttojahreseinkommens (bei chronisch kranken Menschen bis zu 1 %) begrenzt sind, ist es sinnvoll, sämtliche Quittungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang.